„[81] Unter diesen Umständen gestattet Art. 4 der Pariser Verbadnsübereinkunft [PVÜ] es nicht, die Priorität einer früheren Patentanmeldung bei der späteren Anmeldung eines Geschmacksmusters in Anspruch zu nehmen und...
>> weiterlesen...
1. Der Schutzumfang von Geschmacksmustern ergibt sich aus dem zweckabhängigen Gestaltungsspielraum des Entwerfers und dem Abstand des Musters vom bekannten Formenschatz. 2. Ob eine Herkunftstäuschung vorliegt ist aus Sicht eines informierten...
>> weiterlesen...