Wir weisen darauf hin, dass es in der Regel nicht möglich ist, Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes durch eine Rechtsschutzversicherung abzusichern. Derartige Streitigkeiten waren grundsätzlich von einer Deckungsübernahme...
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„[81] Unter diesen Umständen gestattet Art. 4 der Pariser Verbadnsübereinkunft [PVÜ] es nicht, die Priorität einer früheren Patentanmeldung bei der späteren Anmeldung eines Geschmacksmusters in Anspruch zu nehmen und...
>> weiterlesen...1. Der Schutzumfang von Geschmacksmustern ergibt sich aus dem zweckabhängigen Gestaltungsspielraum des Entwerfers und dem Abstand des Musters vom bekannten Formenschatz.
2. Ob eine Herkunftstäuschung vorliegt ist aus Sicht eines informierten...
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