Keine Impressumspflicht für Firmen aus Nicht-EU-Staaten
Firmen welche ihren Sitz ausserhalb der EU haben müssen auch dann kein Impressum vorweisen, wenn sich das Internetangebot gezielt an deutsche Kunden richtet.
Nach der durchaus skeptisch zu betrachtenden Auffassung des Gerichts ist das deutsche bzw. europäische Recht auf solche Firmen nicht anwendbar, da international agierende Firmen folglich die teils entgegen laufenden Vorschriften aller Staaten beachten müssten in welchen sie aktiv um Kunden werben. Befindet sich der Firmensitz ausserhalb der EU ist daher das dort geltende nationale Recht anzuwenden.
Landgericht Siegen, Urteil LG SI 2 O 36 13 vom 09.07.2013
Normen: §§ 2, 3, 5 TMG